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Überhang oder Überwuchs? Die gemeinsame Grundstücksgrenze

 

Nachbarn müssen nicht die besten Freunde sein; Sie sind Schicksalsgemeinschaft.

Wie in jeder gesellschaftlichen Schicksalsgemeinschaft kommt es auch hier leider sehr häufig zu Spannungen.

Beachten Sie vorab

die Gestaltung von Gärten oder die Art der Grenzbepflanzung. Diese fällt häufig in die Kategorie "Gestaltungsfreiheit". Jedem wie es ihm gefällt.

Aber

geht es um die Ausdehnung der Gehölze an der Grenze in die Höhe oder Breite, überschreiten Pflanzenteile gar die Grenze, birgt dies extremes Streitpotential oder gibt häufig zumindest Klärungsbedarf.

Gerade das Nachbarrecht Baden-Württemberg (NRG-BW) enthält, ganz anders als viele andere Landesrechte, rigide Vorschriften:

Von der Höhe der Pflanzen entlang der Grundstücksgrenze über deren Abstand bis hin zur zulässigen Höhe - ganz zu schweigen von Verjährungsregelungen. Nicht selten gestattet das Gesetz gerade bestimmten Bäumen in Bezug auf ihren Abstand zur Grenze mehr als anderen.

Bei Auseinandersetzungen in Bezug auf die Bepflanzung ist besonderes Feingefühl ein guter Ratgeber. Und natürlich das Wagnis einer Verständigung mit dem Nachbarn.

Die Lösungsansätze sind vielfältig. Und häufig ist es durchaus einen Versuch Wert, mit den Nachbarn ins Gespräch zu kommen und eine gemeinsame Lösung zu finden.

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