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Die Interessen des Vermieters - Erhalt der Mietsache und der geeignete Mietvertrag

Viele Vermieter wünschen sich ein ausgeglichenes und unproblematisches Mietverhältnis. Grundlage ist in erster Linie ein verständlicher und eindeutiger Mietvertrag.

Im Zentrum steht dann auch der Schutz des Eigentums.

Einige Beispiele? Gern!

  • Der Versicherungsschutz, wenn einmal ein Wasserschaden eintritt;
  • Die Beseitigung von Schäden, wenn ein Mieter seine Mietsache nicht ganz so pfleglich behandelt hat, wie Sie sich dies als Vermieter wünschten;
  • und die Verjährung von solchen Ansprüchen, insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses. 

Wenn Sie sich vergewissern wollen, wie Sie vorgehen sollten, um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie fachliche Beratung ins Auge fassen. 

Und dann noch der Datenschutz, der Sie seit Ende Mai 2018 als Vermieter/Vermieterin ganz besonders fordert. Er kann Fragen aufwerfen, die Sie nicht ignorieren sollten.

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Kanzlei

Rechtsanwalts-Kanzlei
Dr. Renate Pollwein
69151 Neckargemünd
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