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Kosten für eine Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtlicher Vertretung

Die Kosten für eine (erste) Beratung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die außergerichtlchen Kosten richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert. Sie sind variabel, da sie mit dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad und dem zeitlichen Aufwand steigen können. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, die sich nach den geleisteten Stunden richtet.

Verfahrenskosten sind Kosten, die für die Durchführung eines z.B. gerichtlichen Verfahrens entstehen. Sie setzen sich - grob gesagt - aus Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Hinzu kommen z.B. Gebühren für Gutachter oder Zeugengeld. Die Höhe bemisst sich nach dem Streitwert. 

Die zu erwartenden Kosten stelle ich gern zusammen und erörtere für Sie gern auch das Kostenrisiko sowie Kosten und Gebühren, mit denen im Laufe eines Verfahrens möglicherweise zu rechnen ist. Dies hängt regelmäßig vom Verfahrensgegenstand ab und ist von Fall zu Fall zu betrachten.  

 

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Kanzlei

Rechtsanwalts-Kanzlei
Dr. Renate Pollwein
69151 Neckargemünd
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