Das Architektenrecht
Zielpersonen:
Architekten, Ingenieure, Vertragspartner.
Im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind verschiedene Regelungen zu beachten, die das Vertragsverhältnis ordnen. Von besonderer Wichtigkeit sind
- BGB
- VOB
- HOAI
So weit ein erster Überblick.
Ausführliche Informationen für Sie sind gerade in Bearbeitung und werden in Kürze veröffentlicht.