Gerichte
Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Verfahrensgegenstand.
2 Beispiele:
1.
Mietangelegenheiten werden im Fall von Wohnraum vor dem Amtsgericht verhandelt, und zwar unabhängig vom Streitwert.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Adresse bzw. der Belegenheit des Miet-/Objekts.
Gleiches gilt für Nachbarstreitigkeiten,
2.
Schadensersatzverfahren werden je nach Höhe beim Amts- oder Landgericht verhandelt. Streitwerte bis 5.000,00 € verhandelt das Amtsgericht, höhere Streitwerte das Landgericht. Die örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu bestimmen.
Vor Einleitung eines Verfahrens bestimme ich daher stets, welches Gericht sachlich und örtlich zustädig ist.
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