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Gerichte

Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Verfahrensgegenstand.

2 Beispiele:

1.

Mietangelegenheiten werden im Fall von Wohnraum vor dem Amtsgericht verhandelt, und zwar unabhängig vom Streitwert.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Adresse bzw. der Belegenheit des Miet-/Objekts.

Gleiches gilt für Nachbarstreitigkeiten,

2.

Schadensersatzverfahren werden je nach Höhe beim Amts- oder Landgericht verhandelt. Streitwerte bis 5.000,00 € verhandelt das Amtsgericht, höhere Streitwerte das Landgericht. Die örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu bestimmen.

Vor Einleitung eines Verfahrens bestimme ich daher stets, welches Gericht sachlich und örtlich zustädig ist.

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Kanzlei

Rechtsanwalts-Kanzlei
Dr. Renate Pollwein
69151 Neckargemünd
Im Bildsacker 2

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